| § 1 § 2 § 3 § 4 § 5 § 6 § 7 § 8 § 9 nach unten |
- § 1. - Die Ausleihe aller philatelistischen Bücher, Kataloge, Zeitschriften und Geräte ist kostenlos. Die Benutzungsgebühr ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. |
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- § 2. - Die Ausleihe der o. g. Gegenstände ist grundsätzlich nur an Vereinsmitglieder gestattet. |
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- § 3. - Verantwortlich für die Ausleihe ist der jeweilige Katalogwart. Er führt über die Ausleihgegenstände eine Karteikarte, auf der Entleiher und Entleihzeit eingetragen sind. |
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- § 4. - Die Entleihzeit beträgt: |
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- § 5. - Eventuelle Verlängerung der Ausleihfrist bedarf der Genehmigung und Bestätigung durch den Katalogwart. Diese ist nur möglich, wenn keine anderweitigen Ausleihanträge vorliegen. Besondere Ausleihfristen (z. B. für Forschungszwecke) bedürfen ebenfalls der Absprache mit dem Katalogwart. |
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- § 6. - Zu späte Zurückgabe des Ausleihgegenstandes berechtigt den Verein zur Forderung einer Ausleihgebühr: |
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- § 7. - Sollte der Ausleihgegenstand nach 3 Monaten nicht zurückgeben worden sein, ist der Verein berechtigt, dem Mitglied den vollen Neukaufpreis zu berechnen, um den philatelistischen Gegenstand für die Vereinsbibliothek wieder anzuschaffen. |
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- § 8. - Es wird erwartet, daß alle entliehenen Werke und Geräte im gleichen Zustande zurückgegeben werden, in dem sie auch entliehen wurden. Bei eventueller Beschädigung, Zerstörung oder Verlust muß das Mitglied für die Neubeschaffung die vollen Unkosten tragen. |
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- § 9. - Die Ausleihe an Nichtmitglieder ist nur in besonderen Fällen nach Absprache mit dem Vorstand möglich. Diese Ausleihe ist kostenpflichtig. |
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Der Vorstand Viersen, den 8. Februar 1977 |