- § 1. Name, Sitz und Geschäftsjahr - 1. Der Verein führt den Namen "Verein der Briefmarken-Sammler Dülken" und nach seiner Eitnragung den Zusatz "e.V.". 2. Er hat seinen Sitz in 4060 Viersen und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Viersen I einzutragen. 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
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- § 2. Zweck und Aufgaben - 1. Der Verein will die Briefmarkenkunde fördern, verbreiten und die Belange der Philatelisten wahren. 2. Der Verein betätigt sich nicht politisch oder religiös, er ist Idealverein im Sinne des § 21 BGB. |
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- § 3. Mitgliedschaft - 1. Mitglied können alle Personen nach vollendetem 17. Lebensjahr werden, die für die Zwecke des Vereins eintreten und seine Ziele unterstützen wollen. 2. Der Eintritt in den Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand, der mit Mehrheit über den Antrag entscheidet. Die Mitgliedschaft endet durch den Tod. |
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- § 4. Mitgliedsbeitrag - 1. Die Vereinsmitglieder zahlen einen einmaligen Aufnahmebeitrag und einen Jahresbeitrag. Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. 2. Die Zahlung erfolgt im voraus. Sie ist ohne besondere Aufforderung zu leisten. Zahlungsverzug ist ein wichtiger Grund zum Ausschluß. 3. Für die Beschaffung von Neuheiten hat der Besteller eine angemessene Vorauszahlung zu leisten. Sie wird bei Beendigung der Migliedschaft zurückgezahlt. |
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- § 5. Ehrenmitglieder - 1. Personen, die sich in besonderer Weise um die Philatelie oder um den Verein verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung zu "Ehrenmitgliedern" ernannt werden. 2. Sie sind auf Lebzeiten von der Zahlung des Mitgliedbeitrages befreit, geniesen aber alle Rechte eines Vereinsmitgliedes. |
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- § 6. Mitgliedsausweis - 1. Jedes Mitglied des Vereins erhält einen Ausweis, in dem die Beitragsmarken zu kleben sind. 2. Diese Regelung gilt auch für die unter § 5. genannten Ehrenmitglieder. |
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- § 7. Rechte und Pflichten der Mitglieder - 1. Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten. |
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- § 8. Organe des Vereins - 1. Die Mitgliederversammlung 2. Der Vorstand 3. Der engere Vorstand |
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- § 9. Geschäftsordnung - 1. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, durch welche die Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitgleider festgelegt werden. 2. Der Vorstand vertritt den Verein in allen Angelegenheiten. 3. Scheidet innerhalb eines Geschäftsjahres ein Vorstandsmtiglied aus, muß in der nächsten Mitgliederversammlung ein neues Vorstandsmitglied gewählt werden. Der Vorstand kann für die Dauer der Vakanz ein kommissarisches Mitglied ernennen, welches gleiche Rechten und Pflichten übernimmt. |
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- § 10. Jugendgruppe - 1. Dem Verein kann eine Jugendgruppe angeschlossen werden. |
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- § 11. Münzsammlergruppe - 1. Dem Verein kann eine Münzsammlergruppe angeschlossen werden. |
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- § 12. Vereinsauflösung - 1. Die Auiflösung des Vereins kann durch Beschluß der Mitgliederversammlung erfolgen, die zu diesem Zweck einzuberufen ist. 2. das Vereinsvermögen muß nach Begleichung der Verbindlichkeiten karikativen Zwecken und die Bibliothek dem Stadtarchiv zugeführt werden. |
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Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 22.3.1977 beschlossen. Die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Viersen ist heute unter Nr. 0480 erfolgt. Viersen, den 9. Dezember 1977 |